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   BFH, 26.05.1971 - IV R 61/66   

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https://dejure.org/1971,927
BFH, 26.05.1971 - IV R 61/66 (https://dejure.org/1971,927)
BFH, Entscheidung vom 26.05.1971 - IV R 61/66 (https://dejure.org/1971,927)
BFH, Entscheidung vom 26. Mai 1971 - IV R 61/66 (https://dejure.org/1971,927)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Erfinder - Herstellung des Gegenstandes - Vertrieb des Gegenstandes - Kapitalgesellschaft - Verwertung in fremdem Betrieb - Gestattung der Nutzung - Zusatzpatente - Hauptpatent - Begünstigungszeitraum

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BFHE 102, 482
  • DB 1971, 2291
  • BStBl II 1971, 735
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (5)

  • BFH, 05.11.1970 - IV 210/65

    Verwertung einer Erfindung - Zeitpunkt des Beginns - Erzielte Einkünfte - Zahlung

    Auszug aus BFH, 26.05.1971 - IV R 61/66
    Der Senat hat sich in dem Urteil IV 210/65 vom 5. November 1970 (BFH 100, 512, BStBl II 1971, 97) eingehend mit der Frage befaßt, wann mit der Verwertung einer Erfindung begonnen worden ist.

    Wie in dem genannten Urteil des Senats IV 210/65 dargelegt ist, unterscheidet die ErfVO zwei Stadien der Erfindertätigkeit, nämlich das Entwicklungsstadium (zu dem auch die Erprobung der Erfindung gehört) und das Verwertungsstadium.

    Mit dem Beginn der Herstellung erschöpft sich aber bei Berücksichtigung des Sinnes des § 4 Nr. 3 ErFVO noch nicht der Verwertungsvorgang, der Herstellungsvorgang muß vielmehr auf die wirtschaftliche Nutzung der Erfindung, d. h. die Erzielung von Einkünften ausgerichtet sein (Urteil IV 210/65), und es muß sogar, da § 4 Nr. 3 ErfVO Einkünfte begünstigen will, zumindest die Möglichkeit der Erzielung von Einkünften bestehen.

    Daß es auf die Höhe dieser ersten Einkünfte nicht ankommt, ist bereits in dem Urteil IV 210/65 ausge führt und damit begründet worden, daß die verhältnismäßig lange Dauer des Begünstigungszeitraums (von neun Jahren, d. h. der halben Laufzeit eines Patents) dem Umstand Rechnung trägt, daß die Erträge der ersten Jahre der Verwertung geringer sein werden als die Erträge späterer Jahre.

  • BFH, 20.07.1962 - IV 30/60
    Auszug aus BFH, 26.05.1971 - IV R 61/66
    Nach dem Urteil des BFH IV 30/60 vom 20. Juli 1962 (HFR 1963, 108, DB 1963, 603 [LG Oldenburg 19.07.1963 - 6 QU KH 28/63]) sei aber bei der Herstellung und Überlassung von Probegeräten noch nicht eine Verwertung von Erfindungen anzunehmen.

    Das FG hat also seine Entscheidung nicht auf die Feststellung gestützt, die aber auch sonst nicht bindend sein könnte, weil sich das FG weder mit dem Begriff des Probestücks, so wie er in dem von ihm zitierten und vom Senat auch jetzt noch für richtig gehaltenen Urteil IV 30/60 vom 20. Juli 1962 (a. a. O.) definiert wurde, auseinandergesetzt hat, noch Tatsachen festgestellt hat zu der Frage, ob hier derartige Probestücke hergestellt worden sind.

  • BFH, 23.04.1971 - IV 99/65

    Freier Erfinder - Überlassung gegen Lizenzzahlung - Herstellung des erfundenen

    Auszug aus BFH, 26.05.1971 - IV R 61/66
    Es entspricht der allgemeinen Ansicht in der Literatur, daß eine Erfindung auch dann in einem fremden Betrieb verwertet wird, wenn die Auswertung des Patents einer eigens dafür gegründeten, vom Erfinder beherrschten Kapitalgesellschaft gegen Lizenzzahlungen gestattet wird (vgl. hierzu die Angaben in dem Urteil des Senats IV 99/65 vom 23. April 1971, BStBl II 1971, 710).
  • BFH, 11.09.1969 - IV 304/65

    Rückwirkende Gesetzeskraft - Zusammenveranlagung - Tätigkeit von gewisser Dauer -

    Auszug aus BFH, 26.05.1971 - IV R 61/66
    Auszugehen ist daher von der Vorschrift des § 4 Nr. 3 der Verordnung (Urteile des Senats IV 304/65 vom 11. September 1969, BFH 98, 141, BStBl II 1969, 306, und IV R 196, 213--215/68 vom 29. Januar 1970, BFH 98, 410, BStBl II 1970, 419).
  • BFH, 29.01.1970 - IV R 196/68

    Rückwirkende Inkraftsetzung - Einkommensteuerliche Behandlung - Freie Erfinder

    Auszug aus BFH, 26.05.1971 - IV R 61/66
    Auszugehen ist daher von der Vorschrift des § 4 Nr. 3 der Verordnung (Urteile des Senats IV 304/65 vom 11. September 1969, BFH 98, 141, BStBl II 1969, 306, und IV R 196, 213--215/68 vom 29. Januar 1970, BFH 98, 410, BStBl II 1970, 419).
  • BFH, 12.10.1978 - IV R 68/74

    Tarifermäßigung - Aufzeichnung der Betriebseinnahmen - Gesonderte Aufzeichnung -

    Auf die Revision des FA hob der Bundesfinanzhof (BFH) mit Urteil vom 26. Mai 1971 IV R 61/66 (BFHE 102, 482, BStBl II 1971, 735) das FG-Urteil auf und verwies die Sache an das FG zurück, Zur Begründung führte der BFH aus, für den Beginn des Begünstigungszeitraums sei in der Regel der Zeitpunkt maßgebend, in dem mit der Herstellung und dem Vertrieb der Produkte begonnen worden sei.

    Das ergibt sich schon daraus, daß für jede Erfindung (und auch für jede Zusatzerfindung; vgl. das im ersten Rechtsgang ergangene Urteil IV R 61/66) ein eigener Begünstigungszeitraum läuft (§ 4 Nr. 3 ErfVO).

  • BFH, 24.03.1977 - IV R 39/73

    Freier Erfinder - Überlassung der Verwertung der Erfindung - Betriebsaufspaltung

    - Der Rechtsprechung des BFH zu anderen Fällen, in denen die Erfindervergünstigung anerkannt worden sei, obwohl der Erfinder die Herstellung und den Vertrieb des von ihm erfundenen Gegenstands einer hierzu von ihm gegründeten und beherrschten Kapitalgesellschaft überlassen habe (Urteile vom 26. Mai 1971 IV R 61/66, BFHE 102, 482, BStBl II 1971, 735; und vom 23. April 1971 IV 99/65, BFHE 102, 473, BStBl II 1971, 710), könne sich das FG nicht anschließen.

    Diese Auffassung liegt auch dem BFH-Urteil IV R 61/66 zugrunde.

  • BFH, 10.07.1991 - X R 71/88

    Begünstigungszeitraum nach § 4 Nr. 3 ErfVO

    c) Auf die BFH-Rechtsprechung, vor allem auf das Urteil vom 26. Mai 1971 IV R 61/66 (BFHE 102, 482, BStBl II 1971, 735), kann sich die Gegenmeinung nicht berufen: Dort ging es um die hier nicht entscheidungserhebliche Frage, was unter Verwertung in einem fremden Betrieb zu verstehen ist, und dann weiter um das Problem, was in diesem Zusammenhang als Verwertungshandlung anzusehen ist (Vertrieb und/oder Herstellung; vgl. auch BFH-Urteil vom 5. November 1970 IV 210/65, BFHE 100, 512, BStBl II 1971, 97), nicht aber darum, ob in § 4 Nr. 3 ErfVO auch Eigenverwertung den Beginn des Begünstigungszeitraums markieren könne.
  • BFH, 13.04.1972 - IV R 207/69

    Verwertung einer Erfindung - Erteilung von Lizenzen - Vertrieb von Mustern -

    Mit dem in § 4 Nr. 3 ErfVO verwendeten Begriff des Beginns der Verwertung hat sich der Senat eingehend in den Urteilen IV 210/65 vom 5. November 1970 (BFH 100, 512, BStBl II 1971, 97) und IV R 61/66 vom 26. Mai 1971 (BFH 102, 482, BStBl II 1971, 735) befaßt.
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